Wahlrecht der Ampel |
Der Deutsche Bundestag hat heute ein neues Bundeswahlgesetz beschlossen. Der Augsburger Bundestagsabgeordnete Dr. Volker Ullrich äußert sich hierzu wie folgt:
“Die Ampel-Koalition bricht mit dem beschlossenen Wahlrecht mit demokratischen Grundsätzen. Sie nutzt es als einseitiges Machtinstrument gegenüber der Opposition. Dieses Wahlrecht ist eine bewusste Irreführung der Wähler.
Es ist nicht vermittelbar, dass im Wahlkreis siegreiche Bewerber unter Umständen nicht in den Bundestag einziehen und regional tief verwurzelte Parteien an der Repräsentation im Parlament gehindert werden.
Wahlrecht gehört zum Fundament unserer Demokratie. Es zeugt von staatspolitischer Verantwortungslosigkeit dieses so und auf diese Art und Weise zu ändern.
Landesweit, auch und vor allem in Bayern, könnten Millionen von Wählern bewusst getäuscht werden. Der Wählerwille wird konsequent missachtet und die Politikverdrossenheit wird damit nurmehr gestärkt.
Dieses offensichtlich verfassungswidrige Wahlrecht muss in die Hände des Bundesverfassungsgerichts gegeben werden. Als Hüter unserer Verfassung muss es dieses Wahlrecht prüfen und schlussendlich durch einen Richterspruch aus Karlsruhe zu Fall bringen.”