Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zum DokHVG an.
Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich:
„Ungewöhnlich deutlich, nämlich wegen „erheblicher und tiefgreifender fachlicher Bedenken“ hat der Bundesrat das Gesetz zur Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung (DokHVG) zur grundlegenden Überarbeitung an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Zu Recht, denn zahlreiche Stimmen aus der Justiz verdeutlichen, dass sich die bisherige Aufzeichnungspraxis bewährt hat und das DokHVG keine Erleichterung, sondern vielmehr eine Belastung der Justiz befürchten lässt. Kern des Gesetzes ist die verpflichtende Tonaufzeichnung der Strafverhandlung. Diese kann jedoch auf Zeugen und Opfer einschüchternd wirken, wodurch die Wahrheitsfindung als elementare Aufgabe des Strafprozesses erschwert wird. Zudem sieht der Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition auch keinen hinreichenden Opferschutz vor. Die jetzige Situation im Bundesrat zeigt eindrücklich, dass die Ampel weder die geäußerte Kritik in der Sachverständigenanhörung noch die Frage der Finanzierung ausreichend bedacht hat. Im Vermittlungsausschuss muss das Gesetz daher jetzt deutlich nachgeschärft werden.“