Politischer Start ins Jahr 2021: Klausurtagung der CSU im Bundestag

Das Jahr 2021 hat gestartet und für uns als CSU im Bundestag geht die politische Arbeit wieder voll los. Unter dem Motto #Richtung21 haben wir darüber diskutiert, welche Weichen jetzt zu stellen sind. Corona-bedingt natürlich nur mit negativem Coronatestergebnis und den Hygieneregeln. Als rechts- und innenpolitischer Sprecher der CSU Landesgruppe durfte ich federführend an unserem Papier für Sicherheit und Ordnung arbeiten, das ich hier gerne mit euch teile:

 

Unsere Agenda für Sicherheit und Ordnung – mit klarer Kante gegen Kriminelle und mehr Unterstützung für Sicherheitskräfte
Sicherheit ist die Basis unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts und unseres Wohlstands. Die Sicherheit in unseren Städten und Gemeinden – der sichere Weg zur Arbeit, zu Freunden,
zur Schule – ist die grundlegende Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität in allen Regionen. Unsere Wirtschaft und Unternehmen können nur funktionieren, wenn Gesetze durchgesetzt und Betrug bestraft wird. Und unsere Freiheitsrechte können wir nur ausüben, wenn wir sie immer wieder gegen diejenigen behaupten, die unsere Demokratie angreifen –
gegen Terroristen, gegen Extremisten und gegen Kriminelle. Deshalb stehen wir mit ganzer Kraft an der Seite derjenigen, die unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie, unsere Freiheit jeden Tag verteidigen: unsere Staatsanwälte, Richter, Polizisten, Verfassungsschützer und alle weiteren Sicherheitskräfte unseres Landes. Ihnen wollen wir alle Instrumente an die Hand geben, die sie brauchen, um unsere Bürger zu schützen und unser Land zu sichern. Ihnen geben wir ein klares Versprechen: Wir stehen an Eurer Seite – mit aller Entschlossenheit, Unterstützung und einer umfassenden Agenda für Sicherheit und Ordnung.

  • Wir wollen entschlossen gegen Verschwörungstheorien vorgehen. Fake News und Verschwörungserzählungen zielen immer öfter darauf ab, Verfassungsorgane verächtlich zu machen und unsere Demokratie auszuhebeln. Der Bundesverfassungsschutz muss deshalb ein sehr wachsames Auge auf radikale Querdenker, QAnon und andere Verschwörungsextremisten haben. Der Verfassungsschutzbericht sollte ein eigenes Kapitel für gezielte Falschmeldungen und Verschwörungserzählungen vorsehen, sodass wir ein klares Lagebild bekommen und mit aller Härte gegen die vorgehen können, die unter dem Deckmantel der Ausübung ihrer Freiheitsrechte in Wahrheit unsere Demokratie
    angreifen wollen.
  • Wir wollen jede Form von Extremismus gleichermaßen bekämpfen. Rechts- und Linksextremisten, Islamisten und Anhänger von Verschwörungstheorien fordern unsere pluralistische Demokratie heraus. Wir wollen, dass unser Rechtsstaat in alle Richtungen wehrhaft ist, denn diese Äquidistanz garantiert seine Glaubwürdigkeit. Wir wollen mit einem Gesetz die Abwehrkräfte unserer streitbaren Demokratie stärken und einen Demokratie-Check-up einrichten. Die Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag regelmäßig umfassende Extremismusberichte vorlegen, die gesamtgesellschaftliche Entwicklungen im Hinblick auf Demokratiefeindlichkeit, Antisemitismus, Rassismus und Verschwörungstheorien ausleuchten. Wir wollen mit gezielter Bildungsarbeit darauf hinwirken, dass jede und jeder problematische Entwicklungen im persönlichen Umfeld frühzeitig erkennen und rechtzeitig reagieren kann. Denn aufgeklärte und selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger sind der stärkste Schutz für unsere Demokratie. Familien und Frauen spielen dabei oft eine zentrale Rolle. Darüber hinaus wollen wir auch die Extremismus-Forschung stärker fördern, um insbesondere Radikalisierungsprozesse im Netz früher zu erkennen. Außerdem wollen wir die Präventionsprogramme des Bundes gegen Extremismus systematisch evaluieren, professionalisieren und standardisieren. Zusätzlich wollen wir wieder eine Demokratieklausel einführen. Empfänger von Fördergeldern müssen sich klar und ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.
  • Wir wollen kriminelle Clans enteignen. Kriminelle Clans und Mafia-Familien sind die Importeure von Gewalt und Verbrechen in unsere Gesellschaft. Sie verhöhnen unseren
    Rechtsstaat und bereichern sich illegal an unserem Wohlstand. Dieser Organisierten Kriminalität müssen wir entschlossen einen Riegel vorschieben und wollen die ClanVerbrecher dort treffen, wo es am wirksamsten ist: Wir wollen ihnen ihr kriminell erlangtes Geld, ihre Luxuskarossen und ihre Luxusimmobilien nehmen und dafür eine Beweislastumkehr bei der Einziehung von Vermögen einführen. Verdächtiges Vermögen muss künftig auch dann eingezogen werden können, wenn der Betroffene nicht beweisen kann, dass das Vermögen aus legalen Quellen stammt. Bestrebungen der Bundesjustizministerin, die selbständige Einziehung von Vermögen gesetzgeberisch einzuschränken und nur dann zu ermöglichen, wenn die Vortat ein Verbrechen oder eine Bandentat ist, lehnen wir entschieden ab. Wir müssen das Eigentum der Bürger schützen – nicht das der Verbrecher.
  • Wir wollen Frauen und Kinder aus Clan-Strukturen befreien. Niemand kann etwas für die Familie oder die Umstände, in die er hineingeboren wird, aber jeder kann etwas daran ändern. Wir wollen den Clan-Mitgliedern helfen, die sich aus ihrem kriminellen Umfeld befreien wollen. Dafür wollen wir ein bundesweites Aussteiger- und
    Zeugenschutzprogramm auflegen, dass Männern, aber insbesondere auch Frauen und Kindern den Ausstieg aus den kriminellen Familienclans ermöglicht und ihnen die Chance auf ein geregeltes Leben in Sicherheit und mit einem legalen Einkommen eröffnet.
  • Wir wollen Geldwäsche bekämpfen. Geldwäscher geben kriminellem Geld eine legale Fassade. Damit sind sie ein zentraler Baustein der organisierten Kriminalität, dem wir
    entschlossen den Kampf ansagen. Wir haben die strafrechtlichen Regelungen zur Geldwäsche bereits massiv verschärft – und dafür gesorgt, dass jetzt verschärfte Sorgfalts- und Meldepflichten im Umgang mit Vermögen unklarer Herkunft bestehen. Künftig wird zudem jede Form von Geldwäsche strafbar sein, egal aus welcher Straftat das gewaschene Vermögen stammt. Jetzt müssen wir den Vollzug verbessern und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen stärken. Dazu wollen wir Bußgelder für unterlassene Verdachtsanzeigen deutlich erhöhen, den nationalen und internationalen Datenaustausch verbessern, künstliche Intelligenz für die Auswertung der Verdachtsanzeigen einsetzen und Personal für die Geldfluss-Überwachung aufstocken.
  • Wir wollen Fußfesseln und Sicherungsverwahrung für Gefährder. Der Umgang mit Gefährdern ist die Bewährungsprobe für unseren Rechtsstaat. Hier entscheidet sich, ob
    es uns gelingt, terroristische Anschläge zu verhindern oder nicht. Deshalb wollen wir maximale Härte gegen Gefährder. Wir erwarten von den Ländern, dass sie Gefährder intensiver überwachen und das Tragen einer Fußfessel verbindlich anordnen. Darüber hinaus wollen wir die Möglichkeit schaffen, radikalisierte Gefährder in Sicherungsverwahrung zu nehmen, sobald sie strafrechtlich in Erscheinung treten und damit ihre Gewaltbereitschaft unter Beweis stellen. Dafür wollen wir die Sicherungsverwahrung bereits für Ersttäter ermöglichen. Wer sich beispielsweise im Ausland als Terrorist ausbilden lässt, ist eine dauerhafte Gefahr für die Bevölkerung und gehört auch dauerhaft hinter Gitter. Auch das Werben um Unterstützer und das Rekrutieren von Mitgliedern terroristischer Vereinigungen wollen wir höher bestrafen. Dafür wollen wir qualifizierte Unterstützungshandlungen ebenso bestrafen wie die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Damit fallen sie auch in den Staatsschutz-Deliktskatalog der Sicherungsverwahrung (§ 66 Abs. 3 StGB). Wir setzen damit nicht erst bei Gefährdern an, sondern bereits bei sicherheitsrelevanten Personen. Gleichzeitig wollen wir auch die Strafbarkeit der Sympathiewerbung wiedereinführen. Wir wollen außerdem einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und den Länder im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). Bei mobilen Gefährdern muss ein Land verbindlich das Gefährdermanagement übernehmen. Die Möglichkeit von strafrechtlichen Sammelverfahren muss bei Gefährdern stärker angewendet werden. Auch in Europa müssen wir gemeinsam konsequent gegen Gefährder vorgehen, ein europaweites Überwachungssystem für Gefährder etablieren, das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) ausbauen und eine umfassende europäische AntiTerror-Datei einrichten.
  • Wir wollen ausländische Gefährder konsequent abschieben und die Abschiebung von Straftätern erleichtern. Gefährder aus anderen Staaten müssen konsequent in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Bei irakischen Straftätern gelingt das zunehmend – und auch für Abschiebungen nach Syrien hat die Innenministerkonferenz Anfang
    Dezember die ersten Voraussetzungen geschaffen. Wir erwarten vom Bundesaußenminister jetzt, seine Blockadehaltung aufzugeben und sichere Regionen in Syrien auszuweisen, in die abgeschoben werden kann. Abschiebungen von schweren Mehrfach-Straftätern und Gefährdern müssen möglich sein. Auch die Außenpolitik muss einen Beitrag dazu leisten, dass wir ausländische Straftäter außer Landes bringen können. Deshalb wollen wir auch ein konsequentes Anreizsystem für die Rücknahme von abgelehnten Asylbewerbern. § 54 Aufenthaltsgesetz wollen wir perspektivisch dahingehend ändern, dass die Aufenthaltsbeendigung bereits bei jedweder Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Gewalttat möglich ist.
  • Wir wollen ein lebenslanges Waffenverbot für Extremisten. Für uns ist klar: Wer verantwortungsvoll mit Waffen umgeht und sie für legale Einsätze braucht, der darf sie
    auch erwerben. Schützen und Jäger sind ein engagierter Teil unserer Gesellschaft, den wir unterstützen wollen. Ein generelles Waffenverbot lehnen wir ab. Klar ist aber auch: Extremisten dürfen keine Möglichkeit haben, an Waffen zu kommen. Deshalb wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass Richter direkt bei der Verurteilung eines extremistischen Straftäters ein generelles, lebenslanges Waffenverbot aussprechen können. Gleichzeitig wollen wir die Mindeststrafe für illegalen Waffenhandel- und -besitz deutlich erhöhen und künftig mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren ahnden.
  • Wir wollen Extremisten den Geldhahn zudrehen. Fundamentalismus und Extremismus – egal ob weltanschaulicher, religiöser oder politischer Art – haben in einer freiheitlichen
    Gesellschaft keinen Platz. Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt und unseren Rechtsstaat verachtet, kann kein Partner für demokratisch gewählte Regierungen sein. Deshalb darf es keine öffentlichen Fördergelder für Organisationen und Vereine geben, die maßgeblich von antidemokratischen Regimen finanziert und gesteuert oder sogar vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
  • Wir wollen dem Politischen Islam klare Grenzen aufzeigen. Die große Mehrheit der deutschen Muslime ist friedlich und teilt unsere freiheitlich-demokratischen Grundwerte.
    Wenn sich aber auch in Deutschland Schüler mit dem Mörder des französischen Lehrers Samuel Paty solidarisieren und Islamisten offen gegen Presse- und Meinungsfreiheit hetzen, sind das deutliche Alarmsignale. Eine Fokussierung nur auf den gewaltbereiten Teil des Islamismus greift zu kurz. Wir wollen der islamistischen Ideologie entschlossen entgegentreten. Denn sie bereitet nicht nur den gedanklichen Nährboden für Terror und Gewalt, sondern gefährdet auch die Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, indem Muslime in Deutschland gegen unsere pluralistische Demokratie aufgehetzt werden. Wir wollen die Grundlagenforschung zum Politischen Islam in Deutschland und Europa ausbauen und die Imamausbildung in Deutschland vorantreiben.
  • Wir wollen Extremismus und Terrorismus im Netz effektiv bekämpfen. Die Bekämpfung von Terrorismus ist auch eine digitale Aufgabe: Die Rekrutierung und
    Informationsbeschaffung für Anschläge, die Koordinierung innerhalb von Terrororganisationen – all das findet digital im Netz statt. Den Terrorismus des 21. Jahrhunderts bekämpft man nicht mit den Mitteln des 20. Jahrhunderts. Deshalb muss das Bundesamt für Verfassungsschutz die Befugnis bekommen, mittels Quellen-TKÜ die Kommunikation in verschlüsselten Messenger-Diensten aufzuklären und Beweismittel rechtzeitig per Onlinedurchsuchungen zu sichern. Wir wollen außerdem, dass bekannte Extremisten nicht vorschnell vom Radar verschwinden und deshalb die Speicherfristen im Datenverbund der Nachrichtendienste (NADIS) von 10 auf 15 Jahre verlängern. Außerdem müssen neue Erkenntnisse, die auf eine fehlende Distanzierung hinweisen, den Fristablauf der Löschfrist automatisch hemmen.
  • Wir wollen eine große Strafrechtsreform umsetzen. Wir haben in den vergangenen Jahren unser Strafrecht stetig nachgeschärft. Daran wollen wir anknüpfen und es noch
    konsequenter auf den Opfer- statt den Täterschutz ausrichten, auf noch mehr Sicherheit für unsere Bevölkerung und noch mehr Härte gegenüber Wiederholungs-, Intensiv- und
    schweren Straftätern. Deshalb wollen wir die Verhängung von Kettenbewährungsstrafen gesetzgeberisch klar ausschließen. Gegen Straftäter, die unter laufender Bewährung
    erneut straffällig werden, muss die Freiheitsstrafe vollzogen werden. Bei schweren Gewaltverbrechen und Intensivtätern darf es keine starre Altersgrenze geben. Hier müssen auch Täter unter 14 Jahren in einem Verantwortungsverfahren zur Rechenschaft gezogen werden, um das Unrecht der Tat aufzuarbeiten und Erziehungsdefiziten geeignete Maßnahmen entgegenzusetzen. Sexualisierte Gewalt von Erwachsenen gegenüber Kindern muss stets als Verbrechen eingestuft und mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr geahndet werden. Hier darf es keinen minder schweren Fall mehr geben. Außerdem wollen wir dafür sorgen, dass Verurteilungen wegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder lebenslang im Führungszeugnis vermerkt werden, damit Arbeitgeber und Vereine, die sich der Betreuung und Erziehung von Kindern widmen, auch Jahrzehnte nach der Tat darüber informiert werden. Für die Erstellung sogenannter Feindeslisten und das Bloßstellen einzelner Personen im Netz (Outing) wollen wir einen neuen Straftatbestand schaffen.
  • Wir wollen einen automatischen europäischen Haftbefehl. Wer in Deutschland gesucht wird, soll sich auch in Europa nicht mehr sicher fühlen. Wir wollen deshalb, dass bei Vorliegen aller Voraussetzungen automatisch ein Europäischer Haftbefehl ausgeschrieben wird, wenn ein nationaler Haftbefehl ausgestellt wird. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Anpassungen in den Richtlinien wollen wir zügig umsetzen.
  • Wir wollen eine Bundes-Cyberpolizei aufbauen. Im Zeitalter der Digitalisierung geht es nicht nur um sichere Straßen, sondern auch um sichere Netzwerke. Wir hatten in der
    Vergangenheit und werden auch in Zukunft immer wieder Hacker-Angriffe auf unsere kritischen Infrastrukturen und wichtige Institutionen erleben. Darauf müssen wir vorbereitet sein und müssen Cyberangriffe schnell, wirksam und aktiv abwehren können. Deshalb wollen wir zeitnah eine Bundes-Cyberpolizei aufbauen, die auf länderübergreifende Cyber-Angriffe unmittelbar reagiert – schlagkräftig und mit einer aktiven Cyberabwehr.
  • Wir wollen Angriffe auf Polizisten härter bestrafen. Polizisten im Einsatz stehen nicht für sich selbst, sondern repräsentieren unseren Staat und unsere Sicherheit. Ein Angriff
    auf einen Polizisten ist ein Angriff auf uns alle – und deshalb müssen wir diesen Angriff auch mit aller Härte abwehren. Dafür wollen wir die Mindeststrafmaße bei Widerstand gegen und tätlichen Angriffen auf Polizisten deutlich heraufsetzen: Der Widerstand (§ 113 Abs. 1 StGB) muss mit mindestens drei Monaten, der tätliche Angriff (§ 114 Abs. 1 StGB) mit sechs Monaten und der besonders schwere Fall (§§ 113 Abs. 2, 114 Abs. 2 StGB) jeweils mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Wer Polizisten gemeinschaftlich oder mit einer Waffe angreift, kann dann nur unter strengen Voraussetzungen mit einer Bewährungsstrafe davonkommen – und das ist auch richtig so. Darüber hinaus wollen wir, dass auch Rache- und Vergeltungsakte gegen Polizisten besonders bestraft werden und tätliche Angriffe nicht nur bei, sondern auch wegen der Diensthandlung eines Polizisten unter Strafe stellen. Dafür wollen wir einen neuen RacheParagrafen im Strafgesetzbuch, der alle Tathandlungen unter Strafe stellt, die sich auf eine Diensthandlung beziehen.
  • Wir wollen Sicherheitskräften bei Schmerzensgeldansprüchen helfen. Die physische und verbale Gewalt gegen Polizisten nimmt Jahr für Jahr zu. Für uns ist klar: Steinwürfe,
    und Molotow-Cocktails müssen sich Polizisten ebenso wenig gefallen lassen wie Bedrohungen und Beleidigungen. Wir wollen unseren Sicherheitskräften den Rücken stärken und dafür die Schmerzensgeldansprüche von Polizisten und Soldaten neu regeln. Künftig muss gelten: Auch wenn Polizisten oder Soldaten im Dienst beleidigt werden, soll das dafür gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld vom Staat vorgestreckt werden – bisher gilt das im Wesentlichen nur in Fällen von Körperverletzung. Der Staat holt sich das Geld anschließend beim Täter zurück. So entlasten wir unsere Sicherheitskräfte von aufwändigen Verfahren und fördern die Anzeigebereitschaft der Opfer.
  • Wir wollen Zulagen für Polizisten mit belastenden Aufgaben ausweiten. Polizisten sind in Ihrer Arbeit physischen und psychischen Belastungssituationen ausgesetzt – und
    manche Einsatzbereiche sind besonders herausfordernd. Besondere Leistungen wollen wir besonders wertschätzen und deshalb neue Stellenzulagen für Beamtinnen und Beamten in besonders herausfordernden Einsatzbereichen der Bundespolizei und im Bundeskriminalamt einführen, zum Beispiel für Ermittler im Bereich der Kinderpornographie oder für Einsätze bei besonders gefährlichen Demonstrationen.
  • Wir wollen die Polizeizulage ruhegehaltsfähig machen. Unsere Polizistinnen und Polizisten setzen sich ihr ganzes Leben für unsere Sicherheit ein und sollen das im Alter
    auch berücksichtigt bekommen. Wir wollen deshalb der enormen Belastung unserer Polizistinnen und Polizisten im täglichen Einsatz Rechnung tragen und dafür sorgen, dass die Polizeizulage ruhegehaltsfähig wird.
  • Wir wollen sichere Asylverfahren. Wir sind am Anfang dieser Legislaturperiode angetreten für mehr Humanität und Ordnung bei der Zuwanderung. Mit dem Migrationspaket und insbesondere dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz haben wir Asylverfahren und Rückführungen gerechter, strukturierter und effizienter gemacht. Darauf wollen wir aufbauen und weitere Maßnahmen umsetzen. Falschangaben im Asylverfahren müssen künftig auch strafbar sein, wenn sie gegenüber dem BAMF getätigt werden. Außerdem müssen Datenträger und insbesondere Mobiltelefone auch zur Klärung von Sicherheitsbedenken ausgelesen werden dürfen. Bei der Migration gilt absoluter Vorrang für Sicherheit. Wir müssen wissen, wer aus welchem Land und aus welchem Grund zu uns kommt.
  • Wir wollen die sicheren Herkunftsstaaten ausweiten. Unser Asylsystem steht auf drei Säulen: Transparenz, Konsequenz und Hilfsbereitschaft. Wir wollen denen helfen, die
    Hilfe brauchen. Das kann aber nur gelingen, wenn wir die Asylverfahren derer, die kein Bleiberecht haben, ablehnen und dies auch konsequent durchsetzen – nach nachvollziehbaren Kriterien und in einer überschaubaren Zeitspanne. Ein Schlüssel, damit das gelingt, sind die sicheren Herkunftsstaaten. Diese Einstufung sorgt dafür, dass unbegründete Asylverfahren zügig abgewickelt werden können. Deshalb wollen wir die Länder, deren Anerkennungsquote unter 5 Prozent liegt konsequent zu sicheren Herkunftsländern erklären. Dazu gehören auch Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien. Die Blockadehaltung im Bundesrat muss beendet werden.
  • Wir wollen den Bevölkerungsschutz weiter verbessern. Die Corona-Pandemie zeigt unter dem Brennglas die Stärken und Herausforderungen des Föderalismus. Wir kommen
    in Deutschland dank der föderalen Strukturen besser mit der Pandemie zurecht als zentralistisch organisierte Staaten, weil zielgenauer auf regionale Entwicklungen reagiert werden kann. Gleichzeitig verzögern Abstimmungsprozesse anstehende Entscheidungen. Wir wollen, dass Bund und Länder gemeinsam klären, in welchen Lagen mehr Koordinierungskompetenz beim Bund oder mehr Eigenverantwortung für die Länder erforderlich ist. Wir wollen, dass eine hochkarätige Expertengruppe von Bund und Ländern dazu Vorschläge erarbeitet. Die aktuelle Beschränkung der Bundeskompetenz auf den Zivilschutz im Kriegsfall ist nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen, dass der Bund darüber hinaus prüft, wie in Sonderlagen und Krisenfällen in seinem Aufgabenbereich die verschiedenen Zuständigkeiten für den Bevölkerungsschutz dergestalt gebündelt werden können, dass eine einheitliche Arbeitsweise unter einem einheitlichen Weisungszug sichergestellt ist und insbesondere der gesundheitliche Bevölkerungsschutz stärker in das Gesamtsystem der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr eingebunden werden kann.

 

Übrigens: Alle Beschlüsse der CSU Klausurtagung gibt es unter https://richtung21.de