Der Lockdown trifft den Einzelhandel und die vielen kleinen Traditionsunternehmen in Augsburg besonders hart. In vielen Telefonaten und Gesprächen mit kleinen- und mittelständischen Unternehmen wurde deutlich, dass die finanziellen Maßnahmen des Bundes nicht genügen, um die Verluste der Branchen zu decken und ein Landessterben zu verhindern. Deshalb wendete ich mich mit der Forderung, bei den Corona-Hilfen nachzusteuern, an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:
- Der Zeitraum der Entschädigung muss exakt dem Schließungszeitraum entsprechen. Dabei sollen die Entschädigungszeiträume auf die Kalendermonate festgelegt werden.
- Die finanziellen Hilfen dürfen nicht an festgelegte „Umsatzstufen“ gekoppelt sein. Es sollte eine stufenlose Entschädigung etabliert werden.
- Die Entschädigungen müssen sich am durchschnittlichen (Monats-)Rohertrag des Vorjahres orientieren. Dabei dürfen keine Unter- bzw. Obergrenzen eingeführt werden, um allen Betriebsformen die Corona-Hilfen zu ermöglichen. Beantragtes oder geleistetes Kurzarbeitergeld soll angerechnet werden.
- Keine Obergrenze beim Jahresumsatz, um auch große (familiengeführte) Fachhandels-Unternehmen zu unterstützen.
- Händler müssen für die Kosten von abgelaufener Ware entschädigt werden. Teilwertabschläge sind nicht ausreichend, da diese nur in Verbindung mit Verlustrückträgen sinnvoll wären. Dies wiederum könnte zu einer Verschlechterung des Unternehmensratings und der Kreditfähigkeit führen.
- Die Tilgungsfristen der KfW-Kredite müssen unabhängig von der Kredithöhe auf einen tilgungsfreien Zeitraum von zwei Jahren verlängert werden. Dadurch werden Unternehmen entlastet, welche ihren Umsatzrückgang aufgrund der mangelhaften Auftragslage nicht abdecken konnten und somit nicht laufende Betriebskosten und die Kredittilgung stemmen können.
- Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist eine Verlängerung des Soforthilfeprogramms der KfW bis zum 31.12.2021 geboten. Nur so können Betriebe, welche von teilweise sehr langen Schließungen betroffen waren, die Krise überleben.